18.02.2021

Ausnahmeregelungen zur Substitution während der Corona-Pandemie (Update)

Grafik im Stempelformat mit Schrift COVID-19

Für Menschen in Substitutionsbehandlung gelten bis März nächsten Jahres weiter diese Regelungen:

  • Nicht-fachkundige ÄrztInnen dürfen nun mehr als 10 DrogengebraucherInnen substituieren.
  • Take-Home-Vergabe ist nun für alle bis zu sieben Tage möglich.
  • ÄrztInnen dürfen bis zu 4 Verschreibungen in einer Woche aushändigen.
  • Verschreibungen sind auch per Telefon oder Mail möglich.
  • Im Falle einer Corona-Infektion dürfen Substitutionsmittel durch MitarbeiterInnen der Aids- oder Drogenhilfe oder durch BetreuerInnen nach Hause geliefert werden.

Alle diese Regeln gelten bundesweit. Sie sind grundsätzlich natürlich freiwillig. Letztendliche Entscheidung über die Anwendung liegt bei der ÄrztIn.

Diese Broschüre des JES-Bundesverbands informiert etwas eingehender über die Regelungen.