07.09.2021

Polizeikontrolle - und nun?

Stell dir vor, du bist unterwegs und gerätst in eine Polizeikontrolle. Die PolizistInnen wollen dein Smartphone einsehen.

Grundsätzlich gilt: die PolizistInnen können dich nicht dazu zwingen, dein Handy zu entsperren. Beschlagnahmen dürfen sie es nur als Beweismittel (hierfür ist ein richterlicher Beschluss erforderlich) oder bei Gefahr im Verzug, also wenn nur durch sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.

Berufen sich die BeamtInnen auf diese Gefahr in Verzug, bitte sie höflich darum, dir zu erläutern, welche Beschuldigungen erhoben werden, warum Gefahr im Verzug drohe und welche Beweismittel sie auf dem Smartphone vermuten.

Sollte die Polizei das Handy trotz deiner deutlichen Weigerung einkassieren, hast du die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung durch das Amtsgericht des jeweiligen Bezirks überprüfen zu lassen. Ein Widerspruch gegen eine Beschlagnahmung hat keine aufschiebende Wirkung.

Auch hier können wir dir nur raten, dein Smartphone und die App mit einer PIN oder entsprechend zu schützen. Dies schützt vor ungewollten Blicken – zum Beispiel von PolizistInnen.