08.06.2020

Substitution: deine Rechte und Pflichten

Zwei Papierschnipsel mit der Aufschrift "Illegal" und "Legal".

Die letzten großen Gesetzesänderungen im Bereich der Substitution war im Jahr 2017. Seitdem haben sich viele Dinge, zumindest auf dem Papier, verbessert. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.

Ziel der Substitution:

Bis zur Gesetzesänderung war es das vorrangige Ziel der Substitution, eine Betäubungsmittelfreiheit zu erreichen. Nun gilt es vor allem das Überleben der KonsumentInnen zu sichern. Dazu zählt eine Stabilisierung des Gesundheitszustandes und der Lebensumstände. Erst dann ist eine Abstinenz von Opioiden (wie zum Beispiel Heroin) angestrebt.

Take-Home:

Die Entscheidung, ob du dein Substitut als Take-Home mit nach Hause bekommst, liegt nun bei deiner Ärztin/deinem Arzt. Bisher gab es diesbezüglich einen sehr starren rechtlichen Rahmen.

Die Take-Home-Mitgabe ist gestaffelt in:

  • 2 Tage Regelung zum Beispiel übers Wochenende
  • 7 Tage Regelung
  • mehr als 7 Tage und bis zu 30 Tage (in begründetet Einzelfällen)

Es liegt also im Ermessen deiner Ärztin/deines Arztes, ob du Take-Home bekommst. Wenn du keinen Beikonsum hast und trotzdem kein Take-Home bekommen sollst, kannst du mit deiner Psychosozialen Betreuung darüber sprechen, welche Möglichkeiten es gibt. Manchmal kann ein Wechsel der Ärztin/ des Arztes eine Option sein.

Psychosoziale Betreuung:

Bis zur Gesetzesänderung war die Substitutionsbehandlung zwangsweise an die Teilnahme an einer Psychosozialen Betreuung geknüpft. Nun liegt die Entscheidung darüber, ob eine Psychosoziale Betreuung notwendig ist, bei der Ärztin/dem Arzt. Leider wurde diese Entscheidung noch nicht auf die PatientInnen übertragen.

Wir empfehlen euch: Nutzt diese Möglichkeit. Eine psychosoziale Betreuung ist eine gute Möglichkeit, um Unterstützung bei Ärger mit dem Jobcenter und anderen Behörden zu bekommen. Auch bei persönlichen Krisen kann es gut tun, eine Vertrauensperson zu haben, mit der man darüber sprechen kann. Falls du dich mit deiner Sozialarbeiterin/deinem Sozialarbeiter nicht wohlfühlst, ist auch hier ein Wechsel möglich. Sprich es einfach bei deinem nächsten Termin an und spiele mit offenen Karten.

Wenn du die psychosoziale Betreuung beenden möchtest, solltest du auch dies in deiner Beratungsstelle ansprechen.

Diese und weitere Informationen findest du auch im Magazin „Drogenkurier“ Nr. 112. Einen guten Überblick über die Neuerungen sind auf 4-5 zusammengefasst:

https://www.jes-bundesverband.de/wp-content/uploads/attachments/JES_Drogenkurier_112.pdf