Die bisherigen Regelungen aus dem März letzten Jahres werden um ein Jahr, bis März 2022 verlängert.
Die bisherigen Regelungen aus dem März letzten Jahres werden um ein Jahr, bis März 2022 verlängert.
Ein ReferentInnenentwurf zur Verordnung zur Veränderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften liegt vor. Die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen sollen verlängert werden.